Verkehrsstrafrecht

Besonders schnell kann es passieren, dass man sich im Straßenverkehr strafbar macht. Alleine aufgrund von Geschwindigkeitsverstößen verursachte gefährliche Situationen können zu schwerer Bestrafung führen. Ereignisse im Zusammenhang mit Alkohol am Steuer, zu dichtes Auffahren oder Entfernung von einem Unfallort, ohne den Unfall bemerkt zu haben, führen schnell zu einem Ermittlungsverfahren.

Die Sanktion solcher Delikte erfolgt angefangen von Geldbußen bis hin zu hohen Geld-oder Freiheitsstrafen. Dabei droht den Tätern Geldstrafe und Freiheitsstrafe und daneben in der Regel die Entziehung der Fahrerlaubnis und die Einziehung des Führerscheins für einen bestimmten Zeitraum. Zusätzlich wird im Zusammenhang mit Betäubungsmittelkonsum oder Alkohol am Steuer die Medizinisch-psycholohische Untersuchung, kurz MPU drohen. Im Falle von Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr drohen ebenfalls empfindliche Geldbußen, Fahrverbot bis hin zum Entzug der Fahrerlaubnis.

Wir vertreten Sie bei Verkehrsstraftaten und Ordnungswidrigkeiten im Bereich des Verkehrsstrafrechts – hier vor allem bei Trunkenheitsfahrten im Straßenverkehr im Zusammenhang mit Alkohol oder Drogen am Steuer, den gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr und Gefährdung des Straßenverkehrs, den Tatbestand des unerlaubten Entfernens vom Unfallorts, auch Fahrerflucht genannt, eine Person ohne Führerschein das Gewährenlassen der Nutzung des eigenen Fahrzeugs, Fahren ohne Fürhrerschein und weitere Delikte. Auch Ordnungswidrigkeiten zählen hierzu.

Um das bestmögliche Ergebnis zu erzielen, sollte der Betroffene im Verkehrsstrafrecht möglichst frühzeitig einen erfahrenen und besonders qualifizierten Strafverteidiger einschalten.