Der erste Besuch

Wie läuft der erste Termin bei uns ab?

Bei Ihrem ersten Besuch erfolgt eine sogenannte "Erstberatung" durch den Sie betreuenden Anwalt. Dieser wird sich von Ihnen den Sachverhalt erläutern lassen und anschließend umfassend rechtlich bewerten. Sie erhalten eine Empfehlung zu möglichen Vorgehensweisen und Lösungswegen, eine Bewertung der Erfolgsaussichten und eine Kalkulation der ggf. zu erwartenden Kosten. In der Folge wird idealer Weise das weitere Vorgehen abgestimmt.

Welche Unterlagen sollten Sie mitbringen?

Damit der Sie betreuende Anwalt den Sachverhalt zutreffend bewerten kann, ist es zweckmäßig, wenn Sie alle relevanten Unterlagen zum Termin mitbringen, insbesondere geschlossene Verträge und geführte Korrespondenz. Falls Sie über eine Rechtschutzversicherung verfügen, benötigen wir von Ihnen ferner den Namen der Versicherungsgesellschaft und die Versicherungsnummer.

Welche Kosten entstehen Ihnen?

Wenn Sie über eine Rechtschutzversicherung verfügen, rechnen wir gerne direkt mit dieser ab. Es kann zweckmäßig sein, wenn Sie sich von der Versicherung bereits vorab bestätigen lassen, dass diese die Kosten der Erstberatung übernimmt. Falls Sie noch keine Kostenübernahmebestätigung eingeholt haben, erledigen wir das gerne für Sie. Wir benötigen dazu lediglich den Namen der Versicherungsgesellschaft und die Versicherungsnummer. Falls Sie nicht über eine Rechtschutzversicherung verfügen oder diese die Beratungskosten nicht übernimmt, sind diese von Ihnen selbst zu tragen. Die Kosten hängen vom Einzelfall ab, übersteigen aber selbst in schwierigen und umfangreichen Fällen mit hohen Streitwerten keinesfalls EUR 190,00 zzgl. USt. Gerne unterbreiten wir Ihnen vorab ein günstiges Pauschalpreisangebot für die Erstberatung.